Informationen zu den Wahlpflichtfächergruppen an unserer Schule

Nach Art. 8 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sind folgende Ausbildungsrichtungen an unserer Realschule möglich:

 

* Ausbildungsrichtung I mit Schwerpunkt im

mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich

* Ausbildungsrichtung II mit Schwerpunkt im wirtschaftlichen Bereich.

* Ausbildungsrichtung IIIa mit Schwerpunkt im fremdsprachlichen Bereich.

* Ausbildungsrichtung IIIb mit Schwerpunkt im sozialen Bereich (an unserer Schule)

Ausbildungsrichtungen im Sinne des Gesetzes sind die Wahlpflichtfächergruppen. Je nach den örtlichen Erfordernissen kann an einer Realschule Unterricht auch in mehreren Wahlpflichtfächergruppen erteilt werden.
Die Entscheidung, welche Wahlpflichtfächergruppen geführt werden, trifft bei den staatlichen Realschulen der Schulleiter in Absprache mit dem Aufwandsträger, der Lehrerkonferenz und dem Elternbeirat.
Die Aufgliederung in Wahlpflichtfächergruppen setzt an der Realschule mit der 7. Jahrgangsstufe ein. Jeder Schüler ist verpflichtet, am Unterricht einer an seiner Schule eingerichteten Wahlpflichtfächer-gruppe teilzunehmen. Die Wahlpflichtfächer umfassen etwa ein Drittel der Gesamtstundenzahl einer Klasse und sind gleichwertig. In allen Wahlpflichtfächergruppen wird eine Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und dem sog. Profilfach geschrieben.